Der Grüne Baum und die Gemeinde
Wie manche wissen, gibt es seit letztem Jahr eine Meinungsverschiedenheit mit unserem Bürgermeister.
Rückblick:
Vor dem Sanierungsbeginn der 2014 erworbenen Hofstelle hatte ich mich Anfang 2015 beim Bürgermeister unter anderem nach Zuschüssen von der Gemeinde erkundigt.
Es ging nicht um einen Zuschuss für das Gasthaus, sondern für die Beseitigung eines mehrjährigen Leerstandes. Das Haus in ortsbildprägender Lage war für den ganzen Ort ein Schandfleck.
In anderen Gemeinden sind solche Zuschüsse zur Beseitigung mehrjähriger Leerstände bereits in den jeweiligen Satzungen aufgenommen. Das geplante Gasthaus mit
Museum war noch ein zusätzlicher Punkt.
Ein freiwilliger Zuschuss durch die Gemeinde wurde abgelehnt. Nach Aussage des Bürgermeisters müsste man sonst jedem was geben und deshalb bekommt
niemand etwas. Ich hatte das akzeptiert und für mich war die Sache erledigt!
Bis mir dann ein Gast den folgenden Artikel zukommen ließ.
Wie man lesen konnte, hat man den Zuschuss gegeben, weil der Bauherr nicht in den Genuss der Städtebauförderung kam. (eigentlich wie bei mir)
Aufgrund dieses Artikels habe ich dann nochmals einen schriftlichen Antrag auf Bezuschussung bei der Gemeinde gestellt.
Als ich nach drei Monaten noch keine Rückmeldung hatte (keine Eingangsbestätigung etc.), habe ich mir erlaubt nachzufragen. Daraus ergab sich ein Gesprächstermin mit dem Bürgermeister.
Dort wurde mir erklärt, dass es rechtlich bei meinem Objekt nicht möglich sei einen Zuschuss zu gewähren. Bei dem anderen Projekt wurde noch ein persönlicher Grund zum Bauherrn genannt, den ich hier aber nicht veröffentlichen möchte.
Anmerkung: Ich habe den Zuschuss an den anderen Bauherren nie angezweifelt, sondern immer für richtig gehalten. Es wurde mir dadurch erst ermöglicht, nochmals einen Antrag zu stellen.
Nach dem Gespräch habe ich an die Kommunale Aufsicht beim Landratsamt Neumarkt eine Anfrage gestartet um zu klären, ob ein Zuschuss der Gemeinde wirklich rechtlich bedenklich ist. Mir wurde mitgeteilt, dass man sich deswegen auch bei der Regierung der Oberpfalz in Regensburg rückversichert hat und ein Zuschuss bei meinem Projekt möglich wäre. Man kann die Gemeinden dazu aber nicht anweisen.
Nach 5 Monaten und auch nur nach Intervention des Landratsamtes erhielt ich dann eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters auf meinen Antrag. Darin wurde nun begründet, dass der Zuschuss für ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude gewährt wurde. Dazu wurde ein Paragraph aus dem Denkmalschutzgesetz angeführt. Ja, diesen Paragraph gibt es. Er sagt aus, dass die Gemeinden Sanierungen von denkmalgeschützten Objekten unterstützen sollen. Es handelt sich aber auch hier um einen freiwilligen Zuschuss. Von Regierungsseite wurde mir ebenfalls bestätigt, dass bei einer Sanierung eines mehrjährigen Leerstandes ein Zuschuss durch die Gemeinde genauso gerne gesehen wird. Übrigens unser Projekt ist auch eine historische Hofstelle ( jedoch ohne Denkmalschutz) in absolut ortsbildprägender Lage. Die Hofstelle wurde nach historischem Vorbild saniert. Durch die benötigte Nutzungsänderung inkl. Brandschutzaufwendungen entstanden auch mir zusätzliche Kosten.
Danach gab es nochmals ein Gespräch mit dem Bürgermeister, bei dem auch unser Dorfsprecher anwesend war. Leider ohne positives Ergebnis.
Es sollte jetzt aber noch der Gemeinderat eingeschalten werden, der bisher von der Angelegenheit nichts wusste. Ich wollte wenigsten eine Mehrheitsentscheidung.
Ende 2019 wurde mein Antrag einer der Tagespunkte der Gemeinderatssitzung.
Einen Tag vor der Sitzung hat sich ein Gemeinderatsmitglied bei mir persönlich erkundigt, was ich denn beantragt hätte.
Wie ich da erfuhr, war in den Sitzungsunterlagen mein Antrag nicht enthalten. Dies bestätigte der Bürgermeister auch in seinen Ausführungen bei der Sitzung am nächsten Tag. Wäre ja in Ordnung gewesen, wenn er meinen Antrag richtig vorgetragen und erläutert hätte. Aber er hat bei seinem Monolog das Thema in eine ganz andere Richtung gelenkt. Es wurde so dargestellt, dass ich für den Betrieb des Gasthauses einen Zuschuss haben wollte. Er hatte dann auch eingeflochten, dass er keine Rechtsgrundlage hat ( was ja nicht stimmt).
Erstaunt hat mich dann die Aussage, dass der Zuschuss für das andere Objekt für das Anlegen des Gartens gewährt wurde.
Hier noch ein Ausschnitt eines Zeitungsberichts der Mittelbayerischen Zeitung über diesen Sitzungspunkt.
“Besonders ein Tagesordnungspunkt spaltete das Gremium. Es handelte sich um den Antrag auf einen nachträglichen Zuschuss für die Sanierung des Museumswirtshauses „Grüner Baum“ in Bachhausen. Armin Dietz, Wirt des Gasthauses, hatte seinen Antrag damit begründet, dass eins anderes Sanierungsprojekt mit einem freiwilligen Zuschuss von 10000 Euro von der Gemeinde unterstützt worden sei. Martin Hundsdorfer stellte klar, dass beide Gebäude nicht miteinander verglichen werden könnten. Es sei ein komplett anders gearteter Fall. Zudem werde grundsätzlich nicht im Nachhinein gefördert und überdies seien die Spielregeln nicht eingehalten worden.
Gemeinderatsmitglied Manfred Schreiner appellierte an die Gemeinde, dass sie sich einen Ruck gebe und dieses tolle Projekt über die gesetzlichen Pflichten hinaus fördern sollte. Einig war man sich, dass die Dorfwirtschaft ein wahres Schmuckstück sei. Es war aber auch die Rede davon, nicht erpressbar zu sein. Armin Dietz hatte im Vorfeld verlauten lassen, dass er bei einem negativen Bescheid eventuell sein Wirtshaus schließen würde. Mit zehn zu sieben Stimmen sprach sich das Gremium gegen eine Förderung aus.“
Zu ein paar Punkten möchte ich einen Kommentar abgeben.
“Es sei ein komplett anders gearteter Fall“
Stimmt, das eine ist ein reines Privathaus eines Rechtsanwalts. Das andere ist auch ein Privathaus, welches aber zur Hälfte der Öffentlichkeit zugänglich ist, da ein Gasthaus und Museum integriert ist. Hatte es außerdem nicht geheißen, dass niemand etwas bekommt?
„grundsätzlich wird nicht im Nachhinein gefördert“
Ich hatte bereits 2015 vor Baubeginn angefragt. Der Antrag des anderen Bauherrn wurde erst am Ende seiner Sanierungsarbeiten eingereicht, aber innerhalb von 4 Wochen positiv beschieden. Bei mir hat der negative Bescheid 5 Monate gedauert.
„die Spielregeln nicht eingehalten wurden“
Ich habe gelernt, dass auch in einer Gemeinde demokratische Grundregeln herrschen sollten, nämlich Fairness und Gleichbehandlung. Die Spielregeln in Mühlhausen kenne ich wirklich nicht, sorry.
Mehrmals wurde ich bereits als Erpresser und Unbelehrbarer bezeichnet. Schön, dass die Presse das erwähnt. Es wäre auch schön gewesen, wenn man berichtet hätte, dass ein Großteil des Gemeinderats meinen Antrag gar nicht kannte und über eine Sache abgestimmt hat, die ich so nie beantragt hatte. Selbst die Höhe des von mir beantragten Zuschusses war den meisten nicht bekannt.
Außerdem ist ein Bürgermeister oder eine Gemeinde mit der Schließung eines Gasthauses nicht erpressbar. Vielmehr würde unser Bürgermeister davon profitieren, da er selbst Besitzer eines solchen ist.
Seit der genannten Gemeinderatssitzung habe ich mich still verhalten, weil man mich kurz nach der Sitzung informierte, dass die Gemeinde doch noch auf mich zukommen wollte. Ich sollte aber die Sitzung des neuen Gemeinderates im Mai abwarten.
Da wegen Corona sicherlich viel wichtigere Dinge vorrangig waren, habe ich bis heute nichts unternommen. Leider habe ich bisher auch keine weitere Rückmeldung der Gemeinde erhalten.
Auch wegen der in meinen Augen katastrophalen Gemeinderatssitzung (bezogen auf meinen Antrag) werde ich in der Sache jetzt wieder aktiv.
Sie können mir gerne ihre Meinung zu der Angelegenheit zukommen lassen.
Ich habe in den letzten Monaten viele Gespräche zu dem Thema geführt und viel Unterstützung für meine Situation erhalten.
Eigentlich wollte ich etwas Spaß und Freude in die Gemeinde bringen, dass das jetzt in einen solchen Streit ausartet wollte ich nicht. Aber eine solche unfaire Behandlung kann ich nicht hinnehmen.